Retten wir das ehemalige Feuerwehrhaus in Wampersdorf!

Im Wahlkampf zur Gemeinderatswahl haben wir uns für den Erhalt des alten Wampersdorfer Feuerwehrhauses und gegen einen Abriss ausgesprochen. Wir bleiben bei dieser Meinung und setzen uns mit voller Kraft gegen diesen Abriss ein, denn das traditionelle Wampersdorfer Wahrzeichen darf nicht einfach verschwinden.

Wir haben eine Initiative gestartet und einen Antrag formuliert, wonach das Gebäude als Wampersdorfer Original in seiner jetzigen Form zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen ist.

Durch diesen Antrag sollte der Erhalt des Feuerwehrhauses auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung (24. Juni 2015) gesetzt und der Sachverhalt im Gemeinderat diskutiert werden. Unserem Vorschlag nach soll auch die Neunutzung gemeinsam im Bau- und Verkehrsausschuss erarbeitet werden.

Damit dieser Antrag in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen werden muss, ist in Pottendorf die Unterstützung von mindestens 10 Gemeinderäten notwendig. Wir benötigten hierzu also die Mitwirkung von zumindest zwei weiteren Gemeinderäten. Nach Gesprächen erhielten wir bereits Anfang Mai die Unterstützung von allen FPÖ Gemeinderäten sowie vom NEOS-Mandatar.

Der Antrag wurde entsprechend unterschrieben und zeitgereicht eingereicht, damit der Tagesordnungspunkt in der Gemeinderatssitzung am 24.Juni behandelt werden könnte.

Am 16. Juni fand eine Bau- und Verkehrsausschusssitzung statt. Beim Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ hat Bürgermeister Ing. Sabbata-Valteiner unseren Antrag zur Sprache gebracht und Vorschläge für eine neue Nutzung von uns eingefordert. Warum arbeiten nicht alle Parteien gemeinsam an einer Lösung?

Unsere Ideen und Vorschläge fanden allerdings keine entsprechende Resonanz, aber wir wurden aufgefordert bis Ende August konkrete Szenarien einer Neunutzung mit allen Zahlen und Fakten zu liefern. Im Anschluss daran wurden wir aufgefordert, unseren Antrag zurückzuziehen, da wir dieses Thema ja nun im Ausschuss besprochen hätten. Das haben wir abgelehnt, da wir uns eine Behandlung im Gemeinderat wünschten und im Bau- und Verkehrsausschuss lediglich die Varianten zur Weiternutzung besprochen werden sollten.

Leider zog die FPÖ ihre Unterstützung zurück, als sie von Bürgermeister dazu angesprochen wurden. Worauf der Antrag nicht mehr von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Gemeinderates unterstützt wurde. Warum die FPÖ dieses Thema nicht in einer öffentlichen Sitzung diskutiert haben möchte, können wir nicht nachvollziehen. Wir finden diesen „Umfaller“ der FPÖ jedenfalls sehr schade.

Wir werden in den nächsten Wochen gemeinsam mit der Wampersdorfer Bevölkerung Nutzungsvarianten und mögliche Sanierungsmaßnahmen diskutieren und erarbeiten. Weiters werden wir mit Experten die bauliche Situation beurteilen und eine Kostenaufstellung erstellen, um zu prüfen, wie sich eine Sanierung und Neugestaltung finanziell auswirken wird.

Wir möchten Sie, geschätzte Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess einbinden und freuen uns auch ganz besonders über weitere Ideen und Vorschläge, damit wir dieses Gebäude gemeinsam vor dem Abriss bewahren können.

Hier unser Antrag für die Ergänzung der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 24. Juni 2015 im Wortlaut zum Nachlesen:

Gemäß § 46 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 (Tagesordnungspunkt für die nächste Gemeinderatssitzung) betreffend ehemaliges Wampersdorfer Feuerwehrhaus

Einleitung/Begründung

Das ehemalige Wampersdorfer Feuerwehrhaus ist ein Wahrzeichen für Wampersdorf. Es gehört zu unserem traditionellen Ortsbild wie viele andere historische Gebäude in unserer Großgemeinde.

Zahlreiche Wampersdorfer haben dort ehrenamtlich ihren Dienst für die Allgemeinheit verrichtet, viel Freizeit investiert und sprechen sich für den Erhalt des alten Feuerwehrhauses aus.

Aus diesem Grund wird folgender Antrag gestellt:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Das Gebäude als Wampersdorfer Original in seiner jetzigen Form zu erhalten und einer neuen Nutzung zuführen. Der Gemeinderat möge die Beratung zur Neunutzung/Sanierung des Feuerwehrhauses an den Bau- und Verkehrsausschuss zuweisen. Zeitgleich wird der Bürgermeister ersucht, bei der Erstellung des Gemeindevoranschlages 2016 eine Neunutzung/Sanierung zu veranschlagen.

 Gemäß § 46 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 beantragen die Unterzeichneten die Aufnahme dieses Gegenstandes in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung.